In dieser Ordnung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint

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Ehrenordnung

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Vorwort

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Um ein einmütiges Votum für die Auszeichnung eines Mitglieds, das sich in besonderer Weise für den Verein

verdient gemacht hat oder Personen, die sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben, zu

erreichen, gibt sich der Spiel- und Sportverein nachstehende Ehrenordnung.

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§1 Grundlage

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Grundlage für die Regelungen in dieser Ehrenordnung ist §7 der Vereinssatzung.

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§2 Personenkreis

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Der SSV Oberhochstatt ehrt Vereinsmitglieder und in begründeten Fällen oder auf Vorschlag, auch Nichtmitglieder.

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§3 Arten der Ehrung

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1.Ehrungen durch den SSV Oberhochstatt sind

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a)Vereinszugehörigkeitsehrung 10, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75-jährige

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b)Verdienstnadel des SSV Oberhochstatt

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c)Ehrenmitgliedschaft

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d)Ehrenvorsitzender

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e)Spielerehrungen

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1.Ehrungen durch Fachverbände sind

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a)Ehrung durch den BLSV(Bayerischen-Landes-Sport-Verband)

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b)Ehrung durch die BSJ (Bayerische-Sport-Jugend)

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c)Ehrung durch den BFV(Bayerischen-Fußball-Verband)

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§4 Ehrungen durch den SSV Oberhochstatt

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Vereinszugehörigkeitsehrungen werden vom Vorstand anhand der Mitgliederliste

ausgewählt und schriftlich zum Ehrungstermin eingeladen. Voraussetzung für eine 10-jährige Vereinszugehörigkeitsehrung ist die tatsächliche Vereinsmitgliedschaft gerechnet ab dem 14. Lebensjahr.

Der SSV Oberhochstatt ehrt Vereinsmitglieder für treue Vereinszugehörigkeit durch Aushändigung der Vereinsnadel und einer Urkunde für 10, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75-jährige Mitgliedschaft.

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Für ihr überdurchschnittliches Engagement im oder am Verein kann an Mitglieder und an Nichtmitglieder, auf Vorschlag von Mitgliedern, den Abteilungen oder sonstigen Organen des Vereins, die Verdienstnadel des SSV Oberhochstatt mit Urkunde verliehen werden. Über die Verleihung befindet der Vereinsausschuss in seiner nächsten Sitzung, es ist ein strenger Maßstab anzusetzen. Der zu Ehrende erhält eine schriftliche Einladung.

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Der Vereinsausschuss kann selbständig oder auf Vorschlag, die Ehrenmitgliedschaft mit Beitragsfreistellung eines oder mehrerer Mitglieder, jedoch nicht vor Vollendung der 50- jährigen Mitgliedschaft, beschließen. Der zu Ehrende sind schriftlich einzuladen und erhalten eine Urkunde.

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Zum Ehrenvorsitzenden können langjährige 1. Vorsitzende bei besonderen Verdiensten um den Verein ernannt werden (auf Beschluss der Mitgliederversammlung). Der zu Ehrende erhält eine Urkunde.

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Der SSV Oberhochstatt führt Spielerehrungen im Seniorenbereich auf Vorschlag der

Abteilung durch. Der Spieler wird für seine geleisteten Spiele mit einer Urkunde und einem Präsent (Kostenhöchstgrenze 40,-€) ab 100 Spiele geehrt. Die Kosten für das Präsent müssen im derzeit gültigen Haushaltsplan der Abteilung enthalten sein. Den weiteren Rhythmus legt die Abteilung fest, frühestens jedoch nach Ablauf von weiteren 50 geleisteten Spielen.

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§5 Ehrungen durch Fachverbände

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1.Ehrungen für Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein durch den BLSV

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Der SSV Oberhochstatt ehrt seine Mitglieder, die eine Tätigkeit an verantwortlicher Stelle nach §10 der Vereinssatzung ausüben, auf Beschluss des Vereinsvorstands, nach der Ehrenordnung des BLSV mit

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a)der Verdienstnadel in Bronze und Urkunde – für mindestens 5-jährige ununterbrochene Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein.

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b)der Verdienstnadel in Bronze mit Kranz und Urkunde – für mindestens 10-jährige Tätigkeit, auch mit Unterbrechung, an verantwortlicher Stelle im Verein.

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c)der Verdienstnadel in Silber und Urkunde – für mindestens 15-jährige Tätigkeit, auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein.

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d)der Verdienstnadel in Silber mit Gold und Urkunde – für mindestens 20-jährige Tätigkeit, auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein.

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e)der Verdienstnadel in Gold und Urkunde – für mindestens 25-jährige Tätigkeit, auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein.

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f)der Verdienstnadel in Gold mit Kranz und Urkunde – ab 30-jähriger Tätigkeit, auch mit Unterbrechung, an verantwortlicher Stelle im Verein.

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g)der Verdienstnadel in Gold mit großem Kranz und Urkunde – für mindestens 35-jährige Tätigkeit, auch mit Unterbrechung, an verantwortlicher Stelle im Verein.

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h)der Verdienstnadel in Gold mit Brillanten und Urkunde – ab 40-jähriger Tätigkeit, auch mit Unterbrechung, an verantwortlicher Stelle im Verein.

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Die Ehrung wird über den Vorstand schriftlich, mit dem derzeit gültigen Vordruck des BLSV, mind. 4 Wochen vor dem Ehrungstermin, beim BLSV beantragt. Der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Ehrungen beträgt 5 Jahre. Als Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein gilt die regelmäßige, dauerhafte Mitarbeit auf einer durch die Satzung festgelegte und durch Wahlen zu besetzenden Position oder auf eine durch Berufung auf eine von Vereinsvorstand bzw. Abteilungsleiter beschlossene Position.

Die Ehrungen Gold bis Gold mit Brillanten, sind in der Regel nur möglich, wenn mindestens eine Stufe unter Gold bereits verliehen wurde. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.

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2.Ehrungen für Jugendleiter durch die Bayerische Sportjugend

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Der SSV Oberhochstatt ehrt seine Jugendleiter, auf Beschluss des Vereinsvorstands, nach der Ehrenordnung des BLSV und der BSJ mit

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a)der Jugendleiternadel in Silber – für 5-jährige Tätigkeit als Jugendleiter.

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b)der Jugendleiternadel in Silber mit Gold – für 10-jährige Tätigkeit als Jugendleiter.

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c)der Jugendleiternadel in Gold – für 15-jährige Tätigkeit als Jugendleiter.

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d)der Jugendleiternadel in Gold mit Kranz – für 15-jährige Tätigkeit als Jugendleiter.

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Die Ehrung wird über den Vorstand schriftlich mit dem derzeit gültigen Vordruck, mind. 4 Wochen vor dem Ehrungstermin, die der BSJ beantragt. Der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Ehrungen beträgt 5 Jahre.

Die Verleihung der Jugendleiterauszeichnung setzt eine verdienstvolle und nicht nur fachtechnische Tätigkeit im Verein als Jugendleiter/in voraus. Der/die zu Ehrende sind schriftlich einzuladen.

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3.Ehrung durch den BFV

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Der SSV Oberhochstatt ehrt sportlich, verdienstvolle Mitglieder, auf Beschluss des Vereinsvorstands, nach der Ehrenordnung des BFV mit

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a)dem Verbandsehrenzeichen für Jugendbetreuer in Silber – für 8-jährige Tätigkeit als Jugendleiter oder Betreuer.

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b)dem Verbandsehrenzeichen für Jugendbetreuer in Gold – für 15jährige Tätigkeit als Jugendleiter oder Betreuer.

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c)der Verbands-Ehrenmedaille für Jugendbetreuer in Silber – für 20-jährige Tätigkeit als Jugendleiter oder Betreuer.

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d)der Verbands-Ehrenmedaille für Jugendbetreuer in Gold – für 25-jährige Tätigkeit als Jugendleiter oder Betreuer.

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e)dem Verbandsehrenzeichen in Silber für 30jährige verdienstvolle Mitgliedschaft oder für verdienstvolle 10jährige Funktionstätigkeit im Verein.

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f)dem Verbandsehrenzeichen in Gold für 50jährige verdienstvolle Mitgliedschaft oder für verdienstvolle 20jährige Funktionstätigkeit im Verein.

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Die Ehrung wird vom Vorstand schriftlich mit dem derzeit gültigen Vordruck, 6 Wochen vor Ehrungstermin, beim BFV beantragt. Der zu Ehrende sind schriftlich einzuladen.

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§6 Sonstige Bestimmungen und Hinweise

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1.Eine Kombination von Ehrung durch den SSV Oberhochstatt und Ehrung durch Fachverbände oder mehrfach Ehrung (meist bei Abteilung Jugend) durch Fachverbände ist zulässig, die Entscheidung darüber liegt beim Vorstand.

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2.Zu Ehrende, mit Beteiligung der Fachverbände, werden u. a. von den Abteilungen vorgeschlagen.

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3.Vor jeder Ehrung, die die Mitarbeit der Fachverbände benötigt, sind die Ehrenordnungen der Fachverbände auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und anzuwenden.
4.Nicht berücksichtigt in dieser Ordnung wurden die Ehrungen seitens des DFB, u. a. gibt es hier die Möglichkeit des Ehrenamtspreises.

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5.Der SSV Oberhochstatt selbst kann sich über den BFV mit der Silbernen Raute/Goldenen Raute als Qualitätssiegel auszeichnen lassen. Näheres in den Bestimmungen BFV.

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6.Für Vereinsjubiläen bieten die Fachverbände Ehrungen des Gesamtvereines an und sind auch dort abzurufen, näheres regeln die Ehrenordnungen der Fachverbände.

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§7 Schlussbestimmung

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Sofern in der Ehrenordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

Diese Ehrenordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 17.12.2009 beschlossen und tritt mit dem gleichen Tag in Kraft.

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