In dieser Ordnung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint
Ehrenordnung
Vorwort
Um ein einmütiges Votum für die Auszeichnung eines Mitglieds, das sich in besonderer Weise für den Verein
verdient gemacht hat oder Personen, die sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben, zu
erreichen, gibt sich der Spiel- und Sportverein nachstehende Ehrenordnung.
§1 Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Ehrenordnung ist §7 der Vereinssatzung.
§2 Personenkreis
Der SSV Oberhochstatt ehrt Vereinsmitglieder und in begründeten Fällen oder auf Vorschlag, auch Nichtmitglieder.
§3 Arten der Ehrung
§4 Ehrungen durch den SSV Oberhochstatt
Vereinszugehörigkeitsehrungen werden vom Vorstand anhand der Mitgliederliste
ausgewählt und schriftlich zum Ehrungstermin eingeladen. Voraussetzung für eine 10-jährige Vereinszugehörigkeitsehrung ist die tatsächliche Vereinsmitgliedschaft gerechnet ab dem 14. Lebensjahr.
Der SSV Oberhochstatt ehrt Vereinsmitglieder für treue Vereinszugehörigkeit durch Aushändigung der Vereinsnadel und einer Urkunde für 10, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75-jährige Mitgliedschaft.
Für ihr überdurchschnittliches Engagement im oder am Verein kann an Mitglieder und an Nichtmitglieder, auf Vorschlag von Mitgliedern, den Abteilungen oder sonstigen Organen des Vereins, die Verdienstnadel des SSV Oberhochstatt mit Urkunde verliehen werden. Über die Verleihung befindet der Vereinsausschuss in seiner nächsten Sitzung, es ist ein strenger Maßstab anzusetzen. Der zu Ehrende erhält eine schriftliche Einladung.
Der Vereinsausschuss kann selbständig oder auf Vorschlag, die Ehrenmitgliedschaft mit Beitragsfreistellung eines oder mehrerer Mitglieder, jedoch nicht vor Vollendung der 50- jährigen Mitgliedschaft, beschließen. Der zu Ehrende sind schriftlich einzuladen und erhalten eine Urkunde.
Zum Ehrenvorsitzenden können langjährige 1. Vorsitzende bei besonderen Verdiensten um den Verein ernannt werden (auf Beschluss der Mitgliederversammlung). Der zu Ehrende erhält eine Urkunde.
Der SSV Oberhochstatt führt Spielerehrungen im Seniorenbereich auf Vorschlag der
Abteilung durch. Der Spieler wird für seine geleisteten Spiele mit einer Urkunde und einem Präsent (Kostenhöchstgrenze 40,-€) ab 100 Spiele geehrt. Die Kosten für das Präsent müssen im derzeit gültigen Haushaltsplan der Abteilung enthalten sein. Den weiteren Rhythmus legt die Abteilung fest, frühestens jedoch nach Ablauf von weiteren 50 geleisteten Spielen.
§5 Ehrungen durch Fachverbände
Der SSV Oberhochstatt ehrt seine Mitglieder, die eine Tätigkeit an verantwortlicher Stelle nach §10 der Vereinssatzung ausüben, auf Beschluss des Vereinsvorstands, nach der Ehrenordnung des BLSV mit
Die Ehrung wird über den Vorstand schriftlich, mit dem derzeit gültigen Vordruck des BLSV, mind. 4 Wochen vor dem Ehrungstermin, beim BLSV beantragt. Der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Ehrungen beträgt 5 Jahre. Als Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein gilt die regelmäßige, dauerhafte Mitarbeit auf einer durch die Satzung festgelegte und durch Wahlen zu besetzenden Position oder auf eine durch Berufung auf eine von Vereinsvorstand bzw. Abteilungsleiter beschlossene Position.
Die Ehrungen Gold bis Gold mit Brillanten, sind in der Regel nur möglich, wenn mindestens eine Stufe unter Gold bereits verliehen wurde. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.
Der SSV Oberhochstatt ehrt seine Jugendleiter, auf Beschluss des Vereinsvorstands, nach der Ehrenordnung des BLSV und der BSJ mit
Die Ehrung wird über den Vorstand schriftlich mit dem derzeit gültigen Vordruck, mind. 4 Wochen vor dem Ehrungstermin, die der BSJ beantragt. Der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Ehrungen beträgt 5 Jahre.
Die Verleihung der Jugendleiterauszeichnung setzt eine verdienstvolle und nicht nur fachtechnische Tätigkeit im Verein als Jugendleiter/in voraus. Der/die zu Ehrende sind schriftlich einzuladen.
Der SSV Oberhochstatt ehrt sportlich, verdienstvolle Mitglieder, auf Beschluss des Vereinsvorstands, nach der Ehrenordnung des BFV mit
Die Ehrung wird vom Vorstand schriftlich mit dem derzeit gültigen Vordruck, 6 Wochen vor Ehrungstermin, beim BFV beantragt. Der zu Ehrende sind schriftlich einzuladen.
§6 Sonstige Bestimmungen und Hinweise
§7 Schlussbestimmung
Sofern in der Ehrenordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.
Diese Ehrenordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 17.12.2009 beschlossen und tritt mit dem gleichen Tag in Kraft.